Rebel-Management-Training denkt nach!

Nadine Rebel

Ungewollt - Ausgegrenzt

Von der Hoffnung auf Erlösung bis zur täglichen Ausgrenzung.

 

Die Zeit der Pandemie hat mich verändert. Von der angepassten passiv rezipierenden Bürgerin wurde ich zur Kritikerin. Von der Kritikerin zur aussätzigen Ungeimpften.

 

Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Hausarzt

Gute Idee. Zunächst wollte ich diese Impfung unbedingt. Kein Thema. Muss eine gute Sache sein. Die werden schon keinen Schindluder mit uns betreiben. Doch mein Bauchgefühl grummelt. Weil ich der Meinung war, noch Zeit zu haben, bis ich als ganz normale und gesunde Bürgerin überhaupt an der Reihe wäre, wollte ich die Zeit nutzen. Ich wollte mir ganz sicher sein. Ich fragte den Hausarzt. 
So hatte ich ihn noch nie erlebt. Keine Spur mehr von Respekt vor Bedenken. Im Gegenteil. Er skizzierte ein Horrorszenario. Es war alternativlos. Entweder, ich lasse mich nicht impfen, dann bekomme ich das Virus und würde bis dahin auch noch Kinder in den gesundheitlichen Ruin treiben, weil ich diese anstecken würde und die Kinder dann alle PIMS bekommen würden.
[1]
Langzeitstudien hätten das zweifelsfrei ergeben. Wie dumm von mir, mich nun an dem Wort Langzeitstudien aufzuhängen. Mein Hausarzt ist sichtlich genervt.

Er wird deutlicher: Man wisse nichts über das Virus, aber es wäre hochgefährlich. Die Impfung dagegen wäre sicher und absolut risikolos.
Schon wieder meine ich, logische Widersprüche in der Argumentationskette zu erkennen.

Als ich versuche, diplomatisch zu bleiben und erwähne, dass ich es mir überlegen würde, weil ich nun zu keiner Risikogruppe gehören würde und noch nicht an der Reihe wäre, nagelt mich mein Hausarzt fest: Nein, ich habe eine Autoimmunerkrankung (Schilddrüse). Er könne mich jetzt und hier und sofort impfen.
Ich gehe.

 

Nach zwei Tagen und etlichen Rücksprachen mit meinem Bauchgefühl, steht mein Entschluss fest: Gerade nach diesem Gespräch und diesem Verlauf möchte ich mich NICHT impfen lassen. Aber ich will mir auch vom Kopf und nicht nur vom Bauch heraus sicher sein und schreibe das Gesundheitsamt an.

 

Konversation Gesundheitsamt

Die WHO hat am 20.02.2021 neue Richtlinien veröffentlicht. Diese beschreiben unter anderem den Umgang mit positiven Testergebnissen.[2]

 

Da ich mir gerne selbst ein Bild mache, schreibe ich das Gesundheitsamt an und stelle 2 Fragen:

1.) Werden positive Schnelltest-Ergebnisse in die Statistik/die Berechnung der Inzidenzwerte aufgenommen?

2.) Untersucht ein Arzt nach Vorliegen eines positiven Testergebnisses, ob die Person wirklich krank ist/Symptome hat?

 

Ich erhalte die Antwort, dass die Ergebnisse der Schnelltests nicht in die Statistik einfließen würden und PCR-Tests ausschließlich von Ärzten vorgenommen werden dürfen. Das war allerdings nicht ganz meine Frage, also schreibe ich erneut und frage nach der Nachuntersuchung durch einen Arzt bzgl. der tatsächlichen Erkrankung. Ich bekomme eine Antwort:

 

„…darf ich nachfragen, welches Interesse Sie an der Beantwortung haben, wenn Sie die Aussagekraft von Virennachweisen nicht anerkennen? Ihre Aussage, dass der Nachweis von Viren nichts aussagen würde, erschreckt mich. Gilt das für Sie auch bei Nachweis von HIV oder Hepatitis B? Halten Sie es für falsch, wenn ein Arzt nach einem positiven HIV-Test bei einem Patienten HIV diagnostiziert?“

 

Verdattert sitze ich vor diesen Zeilen. Das habe ich doch überhaupt nicht behauptet. Ich habe doch nur….Egal, also nochmals schreiben:

         „…gerne beantworte ich Ihre Fragen und versuche erneut, mich klar auszudrücken, was mir allem Anschein nach etwas schwerfällt. Ich interessiere mich dafür, weil ich mich für das interessiere, was gerade passiert. Darf ich das nicht?

Natürlich bin ich nicht vom Fach, allerdings liest man ja allenthalben, dass der PCR-Test Virenfragmente nachweisen kann, hier allerdings nicht klar ist, ob es ich um lebensfähige und vermehrungsfähige Viren handelt, oder nur um (Rest-)Fragmente. Sollte ich das während des gesamten Jahres falsch verstanden haben, freue ich mich, wenn Sie mich hier aufklären.“

 

Ich erhalte die abschließende Antwort, dass die Person davon ausgeht, dass meine Fragen beantwortet sind. Man empfiehlt mir, mich auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums und des RKI schlau zu machen.

 

Ich drehe mich im Kreis, mein Bauch sagt nur: Siehst Du! Mein Kopf findet keine logisch schlüssigen und respektvoll formulierte Argumente-

 

Erfahrungen einer Notfallsanitäterin

Ich kontaktiere eine Bekannte, die Notfallsanitäterin ist. Auch sie kann mich nicht überzeugen, gerade weil sie ehrlich von ihren Erfahrungen berichtet. Sie hat nichts davon. Das wiederum düngt meine Zweifel.

Ich entschließe mich also, vorerst nicht „mitzumachen.“

 

3G, 2G und der Aktionsradius.

Mein Aktionsradius wird kleiner. Ich darf nicht mehr alles machen. Wir (mein Mann und ich) dürfen im Café nur noch draußen sitzen, weil wir noch 1 G vorweisen können. Getestet.

Die morgendliche Routine: Testen vor dem ersten Kaffee. Das dürfen wir immerhin selbst machen und stellen uns somit jeden Tag unseren tagesaktuellen Persil-Schein aus, der uns erlaubt, ein wenig am sozialen Leben teilzunehmen.

Draußen dürfen wir bleiben, wie Hunde. Rein dürfen wir nicht mehr.

 

Arbeiten dürfen wir auch noch als Getestete. Jede Ministerpräsidentenkonferenz wird mit Bangen und Hoffen erwartet. 
Die Konferenzen enden meist am späten Dienstag-Abend. Die dort beschlossenen Regelungen gelten dann häufig schon am nächsten Tag. 
Also abwarten, was Maggus und Konsorten so beschließen, um auch am nächsten Tag alles richtig zu machen, als Getestete, die noch in ihr eigenes Studio darf, um mit den Kunden und Kundinnen Sport zu treiben.

 

3G-Kunden und Kundinnen

Ca. 20 Prozent der Kunden und Kundinnen sind (auch noch) nicht geimpft. Sie fahren vor den Sportkursen zur Apotheke oder Teststation und kommen dann ins Studio. Manchmal dauert es, bis die Ergebnisse kommen. Dann muss ich die Kunden und Kundinnen vor der Tür stehen lassen. Manchmal kommen die Testergebnisse nicht rechtzeitig, dann stehen die Kunden und Kundinnen vor der Tür, gucken uns zu und schreiben dann nach gewisser Zeit eine WA-Nachricht, dass es heute keinen Sinn mehr macht. Sie haben immer noch kein Testergebnis. Sie fahren jetzt wieder nach Hause.

 

Es schmerzt mich. Aber ich will mich korrekt verhalten.

 

2G

Genesen oder geimpft. Getestet gilt nicht mehr.
Was bedeutet das jetzt? Darf ich gar nicht mehr arbeiten, nicht mal mit einem tagesaktuellen Testergebnis?
Doch, arbeiten darf ich. Ich muss mich nur weiterhin jeden Tag testen. Nur Kunden und Kundinnen, die weder genesen noch geimpft sind, die darf ich nicht mehr in mein Studio lassen.

 

Das macht doch keinen Sinn.

Ich will und kann nicht so heroisch sein, wie ich gerne möchte. Denn mein ethisches Verständnis schreit. Wie kann es sein, dass ich darf, aber meine Kunden und Kundinnen nicht?
Aus Solidarität mein Geschäft schließen kann ich mir nicht leisten.

 

Privatmensch unter 2G

Auf der einen Seite sind mein Mann und ich zu dieser Zeit arbeitende Menschen. Das dürfen wir nach wie vor und wir klammern uns an dieses Zugeständnis. 
Auf der anderen Seite sind wir auch Privatmenschen. Und leider können wir kein G vorweisen. Wir sind nicht geimpft, wir waren nicht erkrankt, sind also nicht genesen.

 

Wir dürfen nicht mehr ins Café. Auch nicht, wenn wir draußen sitzen.

In dieser Zeit gehe ich einmal mit meiner Tochter „shoppen“ in eine Einkaufsmole.
Sie kann die 2G Regel für sich beanspruchen. Ich nicht.
 
Vieles können wir gemeinsam machen. Bei anderen Dingen bin ich außen vor.
Wir wollen uns von einem bekannten Schnellrestaurant etwas zu essen holen. Wir betreten das Restaurant, stehen vor dem Counter und wollen bestellen. Wir werden nach unseren G-Nachweisen gefragt. Ich antworte wahrheitsgemäß und muss das Lokal postwendend verlassen.
Meine Tochter sagt, sie würde etwas mitnehmen und es mir draußen dann geben. 
Nein, sagen die Angestellten des Restaurants. Eine Weitergabe von Essen an Ungeimpfte ist nicht gestattet.
 
Meine Tochter verzichtet aus Solidarität ebenfalls aufs Essen.

Es ist ein komisches Gefühl. Da bin ich als Ego, der sich gedemütigt fühlt. Und da bin ich als Mama, der es leidtut, dass ihre Tochter nun nichts essen kann, weil die Mama eine Aussätzige ist.

 

Keine Toilette für Ungeimpfte

Auch mein Sohn hatte sich gegen die Injektion entschieden. In 2G-Zeiten zeigt er einmal einem Freund, der aus dem Ausland zu Besuch kommt, München.
So wie es mir ging, so geht es jetzt auch meinem Sohn. Schlimmer. 
Er begleitet den Freund zu den meisten Sehenswürdigkeit und schickt ihn dann allein hinein. Er wartet vor der Tür.
Während des Tages ergeben sich menschliche Bedürfnisse. Nein, die Toilettennutzung ist Ungeimpften nicht gestattet.

Er hält es aus, bis er abends wieder zu Hause ist.

 

Dezember 2021

Der Regelwahn geht weiter. Wir verstehen immer weniger und wollen dennoch keinen Ärger. An der Entscheidung, dass wir uns nicht impfen lassen wollen, halten wir fest.

Bislang gilt, dass wir getestet arbeiten dürfen.
Auch nach der zigsten Ministerpräsidentenkonferenz und der wiederholten Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes. Weil wir uns zum Schluss nicht mehr sicher waren, haben wir zur Sicherheit die ortsansässigen Politiker der gleichen Partei von Maggus befragt.
Dann kam der 07. Dezember 2021.
 
Das Studio, in dem mein Mann Stunden gibt, wird kontrolliert. Relativ entspannt, legt mein Mann sein tagesaktuelles negatives Testergebnis vor.

Wo der tagesaktuelle PCR-Test wäre, fragen die Beamten und Beamtinnen. So wären die neuen Regelungen. Mein Mann hat eine Ordnungswidrigkeit begangen.
Die Verwarnung folgt sofort, die Personalien werden aufgenommen. Die weiteren Schritte sollen eingeleitet werden.
Auch, dass wir die Mail, in der wir schriftlich versichert bekommen hatten, dass für uns nach wie vor 3G gelten würde, solange wir arbeiten, vorlegen können, ändert nichts daran.

 

Am nächsten Tag glühen die Finger. Auf der einen Seite versucht das Büro der ortsansässigen Politiker, die Mail, in welcher sie uns versichert hatten, dass wir unter 3G arbeiten dürfen, zurückzurufen.

Auf der anderen Seite sitze ich und suche sämtliche Vorschriften zusammen.

Das Telefon steht nicht mehr still, der zweite Bürgermeister schaltet sich ein.
Er bittet um Verständnis, sagt etwas von unglücklichen Missverständnissen. Getestet würde nach der letzten Änderung des Infektionsschutzsgesetzes bedeuten, dass ein PCR-Test vorliegen muss (der selbst zu bezahlen gewesen wäre).
Die Ergebnisse eine PCR-Tests bekommt man in dieser Zeit nach ca. 24 bis 48 Stunden. Arbeiten dürfe man aber nur mit einem tagesaktuellen PCR-Test. 
Wie soll das gehen? Das ist unlogisch. Das kann nicht sein.
 
Ich bleibe stur.

 

Gerne schreibe ich hier auch noch einmal die damals geltenden Regeln:[3]

§ 4
Geimpft, genesen und zusätzlich getestet (2G plus)

·      (4) 1Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige der von Abs.1 erfassten Betriebe und Veranstaltungen, die im Sinne des §2 Nr.2 und 4 SchAusnahmV weder geimpft noch genesen sind und die Kundenkontakt haben, müssen an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche über einen negativen Testnachweis nach Abs.6 Nr.1 verfügen. 2§28b Abs.1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) bleibt unberührt.

·      (5) Anbieter, Veranstalter und Betreiber sind zur zweiwöchigen Aufbewahrung der eigenen Testnachweise sowie zur Überprüfung der vorzulegenden Impf-, Genesenen- und Testnachweise durch wirksame Zugangskontrollen samt Identitätsfeststellung in Bezug auf jede Einzelperson verpflichtet.

·      (6) Soweit in dieser Verordnung für die Nutzung oder die Zulassung zu bestimmten Einrichtungen, Betrieben oder Bereichen ein Nachweis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Testnachweis) vorgesehen ist, ist ein schriftlicher oder elektronischer negativer Testnachweis auf Grundlage

·      1.eines PCR-Tests, PoC-PCR-Tests oder eines Tests mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde,

·      2.eines PoC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, oder

·      3.eines vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde,

·      zu erbringen, der im Übrigen den Bestimmungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entspricht.

 

Regelungen am Arbeitsplatz

Am Arbeitsplatz gilt die 3G Regelung: Getestet, genesen oder geimpft.

Ein Nachweis muss erbracht werden.

Ein Schnelltest im Rahmen der betrieblichen Testung unter Aufsicht vorgenommen ist dafür ausreichend.

 

Als selbständig tätiger Trainer ist das Fitnessstudio der Auftraggeber. Wenn der Trainer dort Sportkurse leitet, handelt es sich um einen Arbeitsplatz. Demnach gilt 3G am Arbeitsplatz.

Alle geltenden Regeln wurden befolgt und konnten belegt werden. Es wurde keine Ordnungswidrigkeit begangen.

 

Wir werden aufgeklärt

Das würde alles so stimmen, allerdings nicht für Sporttrainer und Sporttrainerinnen. Das wäre in einer der letzten Änderungen des IFSG so festgehalten worden.

Das kann doch alles nicht wahr sein.


Wir bangen, wir zittern, wir schimpfen, wir fluchen, wir haben Angst, nun gar nicht mehr arbeiten zu können. Eine ganze Woche lang.

 

Ca. eine Woche später wurde die Ungleichbehandlung aufgehoben und als „Lockerung“ dargestellt. Fakt war, dass hinsichtlich der Regelungen für Sporttrainer eine Ungleichbehandlung, die argumentativ nicht zu begründen war, vorgelegen hatte.

Aktueller Stand war dann Mitte Dezember 2021 wieder, dass nun auch für Sporttrainer, Beschäftigte, Übungsleiter (m, w, d) 3G am Arbeitsplatz gilt mit der Pflicht, sich arbeitstagesaktuell zu testen.


Juhu. Wir dürfen noch in unser eigenes Studio. Nur die Kunden müssen draußen bleiben

 

Lauter Traineranwärter

2G kommt. Ich muss Kunden und Kundinnen ausschließen, die sich bereitwillig 30 Minuten vor dem Kurs testen lassen. Sie dürfen nicht mehr in mein Studio. Außer, wenn sie sich in einer beruflichen Ausbildung befinden.
Ich freue mich, dass auf einmal alle ungeimpften Kunden und Kundinnen Trainer für Pole Dance und Aerial Hoop werden möchten und stelle ihnen ein Schreiben aus, welches bestätigt, dass sie alle Hospitationsstunden besuchen, die im Rahmen der Trainerausbildung zur Vorbereitung notwendig sind.

 

Für ein paar wenige Wochen kann ich so eine Lösung für uns alle finden.

Aber dann gilt auch das nicht mehr.
 
Ich stehe vor der Wahl: Entweder, ich bin ein Mensch, der Werte und Moral über alles stellt, oder ich bin ein Mitläufer, der seine Familie ernähren muss und will.

Meine Familie ist mir näher als die Moral und ich bin schwer enttäuscht von mir.

Ich teile meinen Kunden und Kundinnen mit, die – wie ich auch – ungeimpft sind, dass sie nicht mehr kommen dürfen.
Ich selbst darf meine Kurse ungeimpft, aber getestet noch geben.

 

Gewissensfrage

Die Unternehmer (m, w, d) müssen nun entscheiden, was ihnen wichtiger ist: Ehre, Anstand, eine freiheitlich-gerechte Ordnung, die Menschenwürde zu schätzen weiß, oder Geld.

Geld natürlich, denn vom Rest kann man nicht satt werden.

Stimmt auch.

Im Buch „Nirgendwo ist Poenichen“ von Christine Brückner sagt die Hauptprotagonistin, die sich als flüchtende Mutter allein durch die Kriegswirren schlagen muss, oft, dass man sich eine Haltung leisten können müsse.

 

Eine Haltung muss man sich leisten können

Auch das stimmt und ist nachvollziehbar. Sie wirft im Verlauf der Trilogie das ein oder andere Mal ihre Überzeugungen über Bord, um sich bzw. ihre Kinder zu retten, geht oftmals den Weg des kleineren Übels. Sie ist sich dessen bewusst. Überleben steht hier an erster Stelle.

Ich kann sie verstehen und bin dennoch schwer enttäuscht von mir selbst.
Ich muss daran denken, wie ich meine Großeltern gefragt habe, warum sie damals mitgemacht haben. Jetzt mache ich mit. 

Ich weine eine ganze Nacht lang. So laut, dass sogar mein Sohn wach wird.

Und dann beuge ich mich, nicht ohne ein großes Schild in meine Ladentür zu hängen, auf dem ich die Regeln kritisiere und mich bei den Menschen entschuldige, die nicht mehr kommen können und dürfen.

 

Selbstanzeige 3 Monate später

Ich habe doch nur Regeln und Gesetze befolgt. Es gibt Vergleiche, die sollte und darf man nicht öffentlich ziehen. Das eigene Gewissen zeigt sich von diesem Ratschlag leider manchmal herzlich unbeeindruckt. Das Verfahren gegen eine heute 96 Jahre alte Dame, die zum Zeitpunkt ihrer Verbrechen 18 oder 19 Jahre alt war, zeigt, dass die Aufarbeitung manchmal sehr lange dauert. Möchte man darauf warten bis andere einen einer Straftat bezichtigen, von der man heute schon weiß, dass man sie begangen hat? Kann man sich selbst anzeigen?

 

Wessen beschuldige ich mich selbst?

Ausführung von menschenverachtenden Anordnungen.

Diskriminierung.

Verstöße gegen die Menschenwürde.

Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung.

Ausgrenzung bestimmter Personengruppen.

 

Auch ich habe nach Vorschrift gehandelt und Menschen ausgegrenzt, habe Einblick in ihre persönlichen Daten genommen, die mich nichts angehen. Ich habe Menschen diskriminiert und dadurch unwürdig behandelt. Ich habe es getan, weil es die Regierung von mir verlangt hat und mir mit Strafen drohte, wenn ich die Regeln nicht befolge.

 

Ich habe Beihilfe geleistet. Ich kann nicht einmal behaupten, davon nichts gewusst zu haben.

Das Einzige, was ich zu meiner Verteidigung sagen kann: Ich habe nie einen Hehl darum gemacht, wie widerlich ich mich bei der Ausführung der Gesetze fühlte. Ich habe die Menschen um Entschuldigung gebeten. Aber ich habe mitgemacht.

 

Ich kann mich nicht öffentlich anzeigen

Auch wenn ich es möchte, ich kann mich nicht selbst anzeigen. Immerhin habe ich keine Steuern hinterzogen, nur Menschen unwürdig behandelt.

 

Nein, an meiner Selbstanzeige wird höchstwahrscheinlich niemand verdienen und es werden auch keine Milliarden in den Steuersäckel der Regierung fließen. Dann scheint es niemanden zu interessieren.

„Wichtigster Grund der strafbefreienden Selbstanzeige ist die Erschließung von Steuereinnahmequellen, die dem Staat bis zur Selbstanzeige nicht bekannt waren. Die Selbstanzeige ist politisch und gesellschaftlich umstritten.“

Es ist mir egal, ob dieser Schritt (heute noch) als umstritten gilt, ich bin mir und meinem Gewissen verpflichtet.

 

Entschuldigung

Um ehrlich zu sein, fühle ich mich erneut in einer Zwickmühle:

Ich habe Regeln befolgt, um nicht bestraft zu werden. Ich habe mich dabei sehr schlecht gefühlt, weil ich die Regeln für falsch und menschenverachtend hielt. Eine Strafe wollte ich aber gerne vermeiden. Eine Strafe möchte ich immer noch vermeiden. Sollte ich mich aber zur Selbstanzeige entschließen, so lese ich, dass dieser Akt der Reue sich nur „strafmildernd“ auswirken kann, nicht aber strafbefreiend.

 

Ich bin verunsichert. Auf der einen Seite lese ich, dass es eine Selbstanzeige gar nicht gibt, auf der anderen Seite lese ich, dass ich mich sehr wohl selbst anzeigen kann, dann aber in jedem Fall mit einer Strafe zu rechnen habe, mein Verhalten sich höchstens strafmildernd auswirken könnte.

 

Gewissensfrage

Will ich also darauf warten, dass alles im Sand verläuft und ich als kleine Mittäterin vielleicht gar nicht entdeckt werde, oder bin ich voller Reue und tatsächlich meinem Gewissen verpflichtet?

Es kommt mir vor, als solle ich pokern. Aber Menschenwürde ist kein Pokerspiel.

Die Personen, die ich ausgrenzen musste, sind nie wieder gekommen. Ob sie ebenso enttäuscht von mir waren, wie ich es selbst bin, oder ob sie einfach keine Lust mehr hatten, weiß ich nicht.

 

Und was hast Du damals getan?

Vielleicht werden unsere Kinder und Enkel später diese Frage stellen, die wir unseren Großeltern gestellt haben. Ist es dann ausreichend zu sagen, man habe einen Aushang in seinem Laden gehabt, in welchem man die Menschen, die man ausgrenzen musste, um Entschuldigung gebeten hat?

Ich kann mir die hochgezogen Augenbrauen, und die zu einem süffisanten Lächeln verzogenen Mundwinkel fast bildlich vorstellen. Und ich kann es nachvollziehen.

 

Briefe, Briefe hätte man auch geschrieben. Und Blogbeiträge.

Geändert hätte das alles nichts, aber man hätte doch nicht anders gekonnt. Man würde um Verständnis bitten, dass man aus Angst vor Strafen, aus Angst vor Schließung des eigenen Geschäfts, aus Angst vor Repressalien und aus Angst, nicht einmal mehr den Lebensunterhalt für die eigene Familie verdienen zu können, eben Prioritäten hätte setzen müssen.

Entspricht alles der Wahrheit und klingt doch so billig.

 

Die Katze, die sich in den Schwanz beißt

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, so sagt man. Ob Gott mir hilft? Ich möchte fest daran glauben. 
Und wie soll ich mich denn in einem System, was Gesetze ad absurdum zu führen scheint, selbst anzeigen, um auf die Missstände aufmerksam zu machen, die das System selbst produziert?

 

Retrospektive

4 Jahre später. 
Immer noch bin ich für viele die Schwurbeltante, die ich in ihren Augen in Pandemie-Zeiten geworden bin. Die wenigsten haben auch nur einen einzigen Beitrag, einen einzigen offenen Brief gelesen.
Mit solchen Leuten wie mir, sagen sie, wollen sie sich nicht abgeben. Solche, die nur Verschwörungstheorien verbreiten können.
Viele Menschen teilen mir mit, wie enttäuscht sie von mir sind.

Auch heute noch.
 
Ich bin auch enttäuscht. Enttäuscht, dass „nie wieder“ nur Worthülsen sind, dass Transferdenken kaum möglich scheint, enttäuscht davon, dass ich mitgemacht habe und erschüttert, wie man als Ungeimpfte ausgegrenzt wurde, aber auch, wie ich selbst mich so verhalten habe, dass ich möglichst unbeschadet durchkomme.

 

Unbeschadet hat leider nicht ganz so funktioniert. Meine kritische Haltung hat dazu geführt, dass ich in vielen (den meisten) Unternehmen als Seminarleitung nicht mehr gebucht werde. 
Meine kritischen Beiträge haben dazu geführt, dass meine ohnehin kleine Reichweite gen null gegangen ist. Besonders „lustig“ war die FB-Sperrung, als ich einen Link zum RKI gepostet hatte. Ich müsse die Verbreitung von Falschmeldungen unverzüglich einstellen.

 

Ein Albtraum

Und dann stelle ich mir die Frage, ob das alles wirklich so passiert ist. Es scheint mir unmöglich. Vielleicht habe ich alles nur geträumt. Immerhin gibt es auch heute noch genügend Personen, die sich fragen, welche Grundrechte denn überhaupt eingeschränkt gewesen wären, sie könnten sich nicht erinnern.

 


 
[1] PIMS bei Kindern (Pediatric Inflammatory Multisystem Syndrome) ist eine seltene, schwere Entzündungsreaktion, die Wochen nach einer COVID-19-Infektion auftreten kann, bei der das Immunsystem überreagiert und Organe angreift; Symptome sind Fieber, Hautausschlag, Bauchschmerzen und Rötungen an Augen/Lippen, es kann lebensbedrohlich sein, betrifft meist 4-10-Jährige und erfordert sofortige ärztliche Behandlung

[2] https://www.zentrum-der-gesundheit.de/news/gesundheit/covid-19/covid-richtlinien-pcr-test

[3] https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-816/

Rebel-Management-Training BLOG

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„Nicht große Worte bestimmen das Leben, sondern kleine Taten.“ - Freigericht, Ansgar Simon. Inklusion auf dem Papier ist eine gute Sache. Inklusion im Alltag zeigt ein anderes Bild. Oftmals hat diese kein Gesicht und ihre Notwendigkeit wird nicht wahrgenommen. Eine subjektive Betrachtung und eine ebenso subjektive Meinung.
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Herzlichen Glückwunsch an die frisch gewählte Miss Germany und ein aufrichtiges herzliches Beileid gleichermaßen. Die Dame wurde im Rahmen der Veranstaltung zur schönsten Frau Deutschlands gewählt. Und jetzt wird sie mit Hass und Hetze überzogen. Man muss den Mut haben, sich von einer Jury in Bezug auf die Schönheit bewerten zu lassen. Jetzt muss man auch noch den Mut haben, sich aufgrund des Ergebnisses beschimpfen zu lassen.
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Der Student Viktor Hase kam 1854 vor Gericht. Statt seine Kommilitonen zu verpfeifen, antwortete er nur: „Mein Name ist Hase, ich verneine die Generalfragen. Ich weiß von nichts.“ Grundsätzlich ein ehrenwerter Zug, wenn man sich der Denunziation verweigert. Immerhin war er als Nicht-Denunziant nicht der größte Lump im Land. Heute wird der Ausspruch verwendet, wenn man sich an nichts erinnern will. „Scholzen“ ist noch nicht in aller Munde. Die Krönung des Nicht-Wissen-Wollens ist allerdings die Verleugnung. Sie dient dem Schutz der eigenen Psyche. Angesichts des Umstands, dass diese mehr und mehr zunimmt, muss man sich fragen, wovor sich die Leugner schützen wollen.
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